Der Service Civil International Schweiz lehnt diese Initiative ab. Für uns bedeutet Schweizer Neutralität nicht, gleichgültig zu sein und sich im Namen der Neutralität jeglicher Verantwortung zu entledigen. Wir verteidigen die Tradition einer neutralen Schweiz, die sich nicht militärisch an Konflikten zwischen Drittstaaten beteiligt und gute Dienste leistet, um diplomatische und humanitäre Initiativen zur Lösung internationaler Konflikte zu unterstützen. Eine militärisch neutrale Schweiz muss jedoch in der Lage sein, gewaltfreie Zwangsmassnahmen zu ergreifen, um Handlungen zu verurteilen, die gegen ihre Werte verstossen, insbesondere solche, die eindeutig gegen das Völkerrecht verstossen. Die Friedenspolitik der Schweiz würde an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie sich der Handlungsfähigkeit beraubt. Die Schweiz verteidigt den Frieden nicht, indem sie jede Aktion ablehnt, wenn das Völkerrecht zweifelsfrei verletzt worden ist. Sie vermittelt die Botschaft, dass die zwischen den Staaten vereinbarten Regeln keine Bedeutung haben und dass ihre Nichteinhaltung keine Folgen hat. Natürlich darf es nicht zu einer automatischen Übernahme von international beschlossenen Sanktionen kommen, wenn diese nur der politischen Agenda einer ausländischen Macht dienen. Aber es muss möglich sein, Sanktionen zu verhängen, wenn ein kriegführender Staat absichtlich gegen die von der Schweiz verteidigten Grundprinzipien, wie z.B. die territoriale Souveränität verstösst. Es gibt das Instrument der diplomatischen Verurteilungen durch Communiqués oder andere Stellungnahmen, aber es ist notwendig, über das Stadium der Erklärungen hinausgehen zu können und die Möglichkeit zu behalten, auch zu handeln, wenn die Situation es erfordert.Wenn Sie auf der Suche nach Superklonen sindReplica Rolex ,Super-Klon-Rolex ist der richtige Ort für Sie! Die größte Sammlung gefälschter Rolex-Uhren online!
Der SCI Schweiz befürwortet die Möglichkeit, Sanktionen anzuwenden, insbesondere wirtschaftliche Sanktionen, wenn diese durchdacht und zielgerichtet sind. Sie müssen die Kriegsmacher und Profiteure erreichen und dürfen nicht die Bevölkerung treffen. Diese leidet bereits unter den Folgen des Krieges durch die Vergeudung öffentlicher Gelder in Bomben, Waffen und Munition, die bloss den Absichten der kriegerischen Staatsführer dienen. Dies sind Gelder, die fehlen für die Ernährung, Pflege und Unterbringung der Bevölkerung. Die Sanktionen müssen gegen die Autokraten und Generale gerichtet sein, die für die Verletzung des Völkerrechts verantwortlich sind, gegen die Personen, die sie unterstützen und ihre Todespläne verteidigen, gegen den militärisch-industriellen Komplex, der diese Gräueltaten ermöglicht, kurz: gegen die Verantwortlichen für den Krieg und nicht gegen die Bevölkerung im Allgemeinen. Es ist leider richtig, dass Sanktionen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben können. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass dieser Schaden im Vergleich zu den Folgen eines andauernden Krieges mit einer ständig wachsenden Zahl von toten, verletzten und traumatisierten Soldaten, zerrissenen Familien, Vertriebenen, Obdachlosen und zerstörten Infrastrukturen, vergleichbar geringer ist.
In seiner Argumentation fragt das Initiativkomitee, wie ein von der Schweiz sanktioniertes Land unser Land noch als neutral betrachten könnte. Die eigentliche Frage ist aber, ob eine Bevölkerung, die militärisch überrannt, bombardiert und in ihrer Heimat dem Morden ausgesetzt ist, eine Schweiz, die passiv zuschaut, noch als neutral betrachten kann. In einer solchen Situation nichts zu tun, bedeutet nicht mehr neutral zu sein, sondern stillschweigend das Handeln des Aggressors zu unterstützen. Wie würden die Schweizerinnen und Schweizer reagieren, wenn unser Land überfallen würde, unsere Mitbürger*innen von einer ausländischen Armee getötet würden, aber niemand gegen den Eindringling handelte? Würde dies als Neutralität oder implizite Unterstützung des Aggressors angesehen? Es scheint offensichtlich, dass die Weigerung, etwas zu tun, keine neutrale Haltung sein kann. Die Aufrechterhaltung des «courant normal» dient dann nur als Entschuldigung für die Wirtschaftskreise, die Situation auszunutzen und sich aus der Verantwortung zu befreien. Dadurch wird das internationale Image der Schweiz langfristig getrübt. So ist beispielsweise die Ablehnung der Sanktionen gegen das Apartheid-Regime in Südafrika in Erinnerung geblieben, und das Bild der Schweiz litt unter den Folgen, trotz der Neutralität als Rechtfertigung.
In ihrem Argumentarium sehen die Initianten die «Völker und Staaten von Natur aus gewalttätig und kriegerisch». Dieser falsche Glaube dient vor allem den Interessen von Kriegstreibern und Profiteuren, die den Teufel an die Wand malen und davon insbesondere durch die Aufrüstung und die Gewinne der Rüstungsindustrie profitieren. Doch bereits 1986 widerlegten viele Wissenschaftler*innen im Manifest von Sevilla die Hypothese der menschlichen Gewalttätigkeit, die natürlichen oder biologischen Ursprung habe. Was die Staaten betrifft, ist es ebenfalls falsch zu sagen, dass sie von Natur aus gewalttätig und kriegerisch sind. Wie die Erhebungen der Universität Uppsala über die internationalen Konflikte zeigen, bestehen zwar leider immer noch zwischenstaatliche Konflikte, sie sind aber selten geworden. Statt zu behaupten, dass Staaten und Völker gewalttätig und kriegerisch seien, muss man erkennen, dass einige Machthaber Kriege zu ihrem persönlichen Ruhm mit der Unterstützung und Billigung des militärisch-industriellen Komplexes, der davon profitiert, auslösen. In solchen Fällen ist es deshalb notwendig, die Verantwortlichen zu erreichen, indem man ihnen Sanktionen auferlegt, um ihre Kriegsbegeisterung einzudämmen. Leider ist es unmöglich sicherzustellen, dass die Sanktionen die Kriegsführer abschrecken. Es ist jedoch sicher, dass die bedingungslose und absolute Weigerung, irgendwelche Massnahmen zu ergreifen, niemanden vom Krieg abhalten wird.
Aus diesen Gründen lehnt der SCI Schweiz die Initiative “Wahrung der schweizerischen Neutralität” (Neutralitätsinitiative) ab. Wir setzen uns bedingungslos für militärische Neutralität in Konflikten zwischen Drittstaaten, für die guten Dienste und für die humanitäre Hilfe für die Opfer ein, lehnen aber den Verzicht der Schweiz auf legitime, nicht-militärische und gewaltfreie Massnahmen ab. Sanktionen ermöglichen eine Einflussnahme auf eine kriegführende Partei, wenn diese eindeutig gegen das Völkerrecht und seine Grundsätze verstösst. Das Völkerrecht ist für die Existenz und das Überleben der Schweiz und ihre territoriale Integrität essenziell.