Nein zur Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes

12/10/2026

Am 29. November stimmen wir über eine massive Lockerung der Kriterien für den Export von Kriegsmaterial ab, die das Parlament im vergangenen Jahr beschlossen hat. Mit dieser Gesetzesänderung können Schweizer Waffen an Länder verkauft oder weitergegeben werden, in denen Bürgerkrieg herrscht oder die systematisch Menschenrechte verletzen. Dies dürfen wir nicht zulassen. Mit der Allianz hinter dem Referendum gegen das neue Kriegsmaterialgesetz wehren wir uns gegen diese Lockerung. Sie nützt vor allem der Rüstungsindustrie, schafft neue Risiken und gefährdet die Glaubwürdigkeit der Schweizer Friedens- und Neutralitätspolitik.

Um was geht es?

Heute gelten für den Export von Schweizer Kriegsmaterial enge Grenzen. Exporte werden beispielsweise nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, Menschenrechte schwerwiegend verletzt oder das Risiko besteht, dass die Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt oder unerlaubt weitergegeben werden (SECO). Die Schweiz kann also Waffen exportieren – aber innerhalb klar definierter Grenzen. Das ist aus unserer Sicht richtig. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen und neutraler Staat wäre es nur schwer zu rechtfertigen, diese Grenzen zugunsten der Interessen der Rüstungsindustrie aufzuweichen.

Genau das soll sich nun ändern: Künftig sollen Kriegsmaterialexporte an 36 sogenannte Partnerstaaten auch dann möglich sein, wenn diese in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Zu diesen Staaten gehören unter anderem die autoritär regierten USA und Argentinien sowie die EU- und EFTA-Staaten (SECO).

Weitere Lockerungen sind bei der Wiederausfuhr vorgesehen. Staaten, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, müssten künftig grundsätzlich nicht mehr die Zustimmung der Schweiz einholen, bevor sie dieses an ein anderes Land weitergeben. Zwar erhält der Bundesrat eine sogenannte Abweichungskompetenz im Sinne eines Vetos: Unter ausserordentlichen Umständen kann er von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abweichen (SECO). Dessen Wirksamkeit ist allerdings angesichts des Exportvolumens zumindest fraglich.

Aus unserer Sicht führen diese Änderungen zu einem erheblichen Kontrollverlust und erhöhen das Risiko, dass Schweizer Waffen in Kriegs- und Krisengebiete oder in falsche Hände gelangen. 

Ein klares Nein

Die Lockerung würde insbesondere die Schweizer Rüstungsindustrie stärken. Doch von einem Niedergang dieser Industrie aufgrund der bisherigen Exportregeln kann keine die Rede sein: 2025 exportierten Schweizer Unternehmen Kriegsmaterial im Wert von 948 Millionen Franken – 43 Prozent mehr als im Vorjahr (SECO).

Gleichzeitig erleben wir weltweit eine enorme Zahl an Konflikten. 2025 wurden 1.450 politische Konflikte registriert – so viele wie noch nie. Auch die Zahl der Kriege nahm zu (ORF). Ende 2025 waren weltweit 118 Millionen Menschen auf der Flucht. Über das vergangene Jahrzehnt hat sich die Zahl der Geflüchteten nahezu verdoppelt (UNO-Flüchtlingshilfe).

Gerade in dieser volatilen geopolitischen Situation dürfen Schweizer Waffen nicht in Kriegsgebiete gelangen. Doch wir sehen bereits unter den heutigen strengeren Regeln, wie schwierig die Kontrolle über einmal exportierte Waffen sein kann. Schweizer Waffen und Rüstungsgüter gelangten in der Vergangenheit über Drittstaaten auch in Krisen- und Kriegsgebiete und teilweise in die Hände bewaffneter Gruppen, wie dem IS (Blick).

Gleichzeitig kürzt die Schweiz ihre Mittel für Entwicklungszusammenarbeit: Für 2025 wurden 110 Millionen Franken aus dem Budget gestrichen, für die Jahre 2026 bis 2028 drohen weitere massive Kürzungen (EDA/WBF). Mehr Geld und mehr Möglichkeiten für Waffenexporte bei gleichzeitigen Kürzungen in der Entwicklungs-zusammenarbeit – dazu sagen wir klar Nein. Ansonsten reiht sich die Schweiz in einen Zeitgeist der Aufrüstung und Militarisierung ein und profitiert wirtschaftlich von einer Welt, die zunehmend von Konflikten geprägt ist. Ihre humanitäre Tradition verlangt eine andere Haltung!

Neutralität nach Gusto?

Gerade wenn wir über Neutralität sprechen, stellt sich die Frage, wie diese ausgelegt wird. Die Schweizer Bevölkerung hat im September klar gezeigt, dass sie hinter der Neutralität in humanistisch, selbstloser Manier steht und sie diese nicht für Wirtschaftsinteressen zu opfern bereit ist. Auch im Kriegsfall ist das Neutralitätsrecht von zentraler Bedeutung. Die ehemalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey erklärte dazu 2023: «Der neutrale Staat darf sich nicht militärisch an einem Konflikt zwischen anderen Staaten beteiligen. Es ist ihm untersagt, die kriegführenden Parteien mit Kriegsmaterial oder Truppen zu unterstützen.» (SWI swissinfo.ch)

Die Haager Konventionen erlauben zwar grundsätzlich die Ausfuhr von Militärmaterial aus privater Produktion. Wenn ein neutraler Staat solche Exporte erlaubt, muss er die Kriegsparteien jedoch gleich behandeln. Genau deshalb sind auch Waffenlieferungen an die Ukraine komplizierter, als häufig dargestellt wird. Die geplanten Änderungen würden es nicht ermöglichen der Ukraine zukünftig Waffen zu liefern, wie oft fälschlicherweise behauptet!

Es wäre dem Bundesrat im Fall des Ukraine-Kriegs nicht möglich, vom Ausschlusskriterium «bewaffneter Konflikt» abweichen.  Das Neutralitätsrecht bleibt bestehen und verhindert eine einseitige Belieferung von Kriegsparteien. Gleichzeitig sollen für vom Bundesrat ausgewählten 36 Partnerstaaten Exporte trotz Beteiligung an bewaffneten Konflikten erleichtert werden – wie dies mit dem Neutralitätsgedanken zusammenpasst, bleibt offen.

Die wichtigsten Argumente auf einen Blick:
  • Die Neutralität erleidet einen Rückschlag: Die Schweiz hat kein Interesse daran, auf ihre Neutralität zu verzichten und Waffen an Länder zu liefern, die Kriege führen, die dem Völkerrecht widersprechen.
  • Unsere humanitären Werte verteidigen: Als neutrales Land und Hüterin der Genfer Konventionen trägt die Schweiz eine besondere Verantwortung.
  • Keine Schwächung der demokratischen Kontrolle! Mit der dem Bundesrat eingeräumten Veto kann dieser künftig allein entscheiden, die Kriterien für dieses oder jenes Land zu umgehen. Dies entzieht dem Parlament und letztlich der Schweizer Bevölkerung die demokratische Kontrolle über Waffenexporte.
  • Keine Schweizer Waffen für autoritäre Regime: Das neue Gesetz erlaubt Waffenexporte in Länder wie Saudi-Arabien oder China. Schweizer Waffen könnten damit in die Hände autoritärer Regime gelangen, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind oder systematisch Menschenrechte verletzen.
  • Keine Schweizer Waffen für Terrorgruppen: Mit der nahezu vollständigen Abschaffung dieser Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen würde die Schweiz jegliche Kontrolle über die Weitergabe der Waffen verlieren.
  • Nein zu heuchlerischer Ukraine-Solidarität! Zunächst wurde die Solidarität mit der Ukraine als Argument für eine Lockerung dieses Gesetzes angeführt. Doch die endgültige Fassung verhindert auch weiterhin jeden Export oder jede Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in die Ukraine!

 

Diese Lockerung nützt ausschliesslich der Rüstungsindustrie und den Kriegstreibern dieser Welt! Die  Revision ist radikal und unnötig. Sie stellt einen maximalen Kontrollverlust über Schweizer Kriegsmaterialexporte dar. Für uns ist deshalb klar: Die Schweiz sollte ihre Verantwortung für Frieden, Menschenrechte und den Schutz der Zivilbevölkerung stärken – nicht die Möglichkeiten für Waffenexporte ausweiten.

Stimme gemeinsam mit uns am 29. November Nein und untersützte die Kampage!

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